- Alle Anwesenden tragen während der Versammlung einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz.
- Alle Anwesenden tragen sich in die Anwesenheitsliste ein.
- Alle Anwesenden halten zu jeder Zeit einen Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Anwesenden ein.
- Bei akuter Atemwegserkrankung wird der Zutritt zur Versammlung verwehrt.
- Bei Nichteinhaltung der genannten Regeln ist eine Teilnahme an der Mitgliederversammlung nicht möglich, das Mitglied wird dann ausgeschlossen.
- Einlass ist ab 18.45 Uhr. Bitte rechtzeitig erscheinen und Gedränge vermeiden.
- Wer unter den derzeitigen Bedingungen nicht vor Ort sein möchte, meldet sich bitte per Mail bis spätestens 16.03.2021 unter vorstand@schweriner-tennisclub.de. Wir werden es technisch ermöglichen (Videokonferenz per Zoom oder WebEx-Meeting), an der Versammlung von einem anderen Ort aus teilzunehmen und die Mitgliedsrechte per elektronischer Kommunikation auszuüben.
- Begrüßung, Feststellen der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Tagesordnung
- Bestätigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
- Rechenschaftsbericht
– der Vorsitzenden
– des Sportwarts
– der Jugendwartin
– des Schatzmeisters - Bericht der Kassenprüfer
- Aussprache zu TOP 4 und 5
- Entlastung des Vorstandes
- Beschlussfassung „Zukunft des STC am Franzosenweg“
– Zustimmung zum ausgehandelten Erbbaurechtsvertrag über das Gelände der Tennis-Anlage (ohne Gaststättengebäude) mit der Stadt Schwerin
– Zustimmung Bauvorhaben Neubau Vereinshaus samt Finanzierung (Landesfördermittel, Zustimmung zur Kreditaufnahme) – s. hierzu die anliegenden Zeichnungen - Anträge
- Jahresfinanzplan 2021
- Wahlen zum Vorstand gemäß § 11 der Satzung
– der/des stellvertretenden Vorsitzenden
– der Jugendwartin/ des Jugendwartes
– der Pressewartin/ des Pressewartes - Verschiedenes
Vorsitzende
Stellvertretender Vorsitzender